Gewöhnlich habe er sich am Abend erinnert, dass er einen Brief geholt habe und ihn dann geöffnet. Er müsse das Schreiben vergessen haben unter der damaligen Last und habe das Schreiben irgendwo auf einen Stapel gelegt. Er habe keine Absicht oder Böswilligkeit gehabt. Er habe es schlicht vernuschet und vergessen (p. 1040 Z. 42-47, p. 1041 Z. 1-3). Er glaube nicht, dass er andere Briefe vernuschet oder vergessen habe. Er habe sonst seine Post schon bewirtschaftet, vielleicht habe er in den Ferien manchmal einen Brief nicht abgeholt (p. 1041 Z. 5-8). Wegen der beruflichen und persönlichen Belastung im November habe er genau den Brief nicht zur Kenntnis genommen (p. 1041 Z. 10-12).