1182 f.): Der Beschuldigte führte in Anwesenheit der Verteidigung bei der Staatsanwaltschaft aus, dass er am 12. Januar 2018 zur Kenntnis genommen habe, dass ihm die BAB entzogen worden sei und er habe die Sprechstunden eingestellt und keine Patienten mehr behandelt. Er habe die Post entgegen genommen, wo man unterschreiben müsse, er habe unterschrieben. Wegen einer heftigen Überbelastung habe er die Briefe gestapelt und demnach nicht zur Kenntnis genommen. Er sei daher nicht im Bilde gewesen, dass er an diesem Tag die BAB verloren habe (p. 547 Z. 17-22).