Er habe sich anschliessend mit dem KAZA in Verbindung gesetzt und seine Sprechstunden niedergelegt. Zu keinem Zeitpunkt sei ihm bewusst gewesen, dass er sich mit seinem Abrechnungsverhalten gesetzeswidrig verhalten könnte. Er führte weiter aus: «Ich möchte einräumen, dass der Entscheid korrekt an meine Privatanschrift zugestellt wurde, jedoch habe ich ihn, wegen persönlicher, familiärer, wie auch saisonaler beruflicher Überlastung nicht oder nur viel zu spät zur Kenntnis genommen oder evtl. die Abholung versäumt» (Beilageakten KAZA, unpaginiert).