16 genheit direkt und existenziell und ich möchte mich juristisch beraten las[s]en, zum anderen die Behandlung meiner Patienten sicherstellen» (Beilageakten KAZA, unpaginiert). Mit E-Mail an das KAZA vom 7. August 2017 führte der Beschuldigte aus: «[…] Ihr Schreiben vom Anfang Juli zur Eröffnung des Verfahrens zum Entzug der Berufsausübungsbewilligung hat mich erreicht und erschüttert zumal es mich existenziell bedrohen würde […]». Er gab zudem an, was der Entzug seiner BAB für seine Mitarbeitenden und seine 10'492 Patienten bedeuten würde.