Er bestätigte eine staatsanwaltschaftliche Vorladung erhalten und einen Anwalt beauftragt zu haben (Beilageakten KAZA, unpaginiert). Weiter führte die Vorinstanz zutreffend aus, dass das KAZA mit Schreiben vom 16. Juni 2017 mit dem Titel «Eröffnung eines aufsichtsrechtlichen Verfahrens auf Entzug ihrer Berufsausübungsbewilligung als Arzt» ausführte, dass er wegen seinen erheblichen strafrechtlichen Verfehlungen, die in unmittelbarem Zusammenhang mit seiner Tätigkeit als Arzt stünden, nicht mehr vertrauenswürdig erscheine, weshalb das KAZA beabsichtige, ihm seine BAB zu entziehen (S. 13 f. der erstinstanz-