Der Beschuldigte ist im Zusammenhang mit ärztlichen Leistungen – die er nicht erbracht, aber trotzdem in Rechnung gestellt hat – wegen gewerbsmässigen betrügerischen Missbrauchs einer Datenverarbeitungsanlage und Urkundenfälschung zum Nachteil von mehreren OKV, begangen in der Zeit vom 25. November 2014 und 25. September 2016 in I.________ (Ort), angezeigt und am 28. März 2017 mittels Strafbefehl zu einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu CHF 120.00, unter Ansetzung einer Probezeit von zwei Jahren sowie zu einer Verbindungsbusse, verurteilt worden (BM 16 4618).