Man könne nicht sagen, dass der Beschuldigte hätte voraussehen können, dass die GEF die Informationen erst viel später als üblich weiterleite und den OKV damit die Überprüfung nicht ohne Mühe möglich gewesen wäre. Zudem sei erstellt, dass die Krankenkassen erst ab dem 2. Januar 2018 Kenntnis vom Entzug der BAG gehabt hät-