Es werde ihm zudem vorgeworfen, dass er am eingeschriebenen Couvert, welches er am 3. November 2017 abgeholt habe, hätte erkennen müssen, dass es sich um ein Schreiben des KAZA gehandelt habe, wofür es keine Indizien gebe. Wegen des ganzen Stresses, den er zu dieser Zeit gehabt habe, sei nachvollziehbar, dass er diesen Brief vergessen habe. «In dubio pro reo» sei zudem davon auszugehen, dass das Couvert nicht vom KAZA angeschrieben gewesen sei. Er habe deshalb nicht damit rechnen müssen, dass es sich um den Entzug der BAB gehandelt habe. Für den Beschuldigten sei indes auch normal gewesen Einschreiben zu erhalten, da er monatlich Rezeptblöcke des KAZA erhalten habe.