Das Schreiben des KAZA vom 16. Juni 2017 habe er aber so verstanden, dass bezüglich des Entzugs der BAB noch ein Verfahren eingeleitet würde, in welchem er mündlich Stellung nehmen könnte. Wäre ihm der Ernst der Lage bewusst gewesen, dann hätte er einen Anwalt mandatiert. Die Aussagen des Beschuldigten seien generell glaubhaft und würden sich mit dem Verhalten, welches er nach dem 16. Juni 2017 an den Tag gelegt habe, decken. Er habe sich nämlich in der Folge um den Aufbau seiner Praxis gekümmert und habe grössere Investitionen getätigt sowie