_) in der fraglichen Zeit offenbar normal und meist gut gelaunt zeigte, weshalb sie vom Entzug der BAB überrascht wurden. Allerdings hatte er offenbar weder seine Ex-Frau, Mutter seiner Kinder, noch seinen Praxisvorgänger über das erste Strafverfahren informiert, obschon er in der entscheidenden Phase der Praxisübernahme von der Staatsanwaltschaft einvernommen wurde. Anders ausgedrückt: Über wichtige Vorfälle in seinem Leben informierte er ihm nahe stehende Personen nicht. Schliesslich ist zu ergänzen dass bei einer im Raum stehenden Deliktssumme von rund CHF 90‘000.00 Investitionen von rund CHF 15‘000.00 nicht derart