Der Beschuldigte führte noch ins Feld, dass er wohl kaum Leute eingestellt, im September 2017 noch einen Berufsbildnerlehrgang mit 40 Lektionen absolviert, seinen Mitarbeitern Weiterbildungsveranstaltungen bezahlt, eine AG gegründet (mit damit verbundenen Kosten von rund CHF 5‘000.00), im November und Dezember 2017 und Januar 2018 CHF 15‘000.00 in die Praxis investiert oder einen Jahresendapéro veranstaltet hätte und sich für den Notfalldienst 2018 hätte einplanen lassen, wenn er vom Entzug bzw. vom Entzugsverfahren Kenntnis gehabt hätte. Das mag subjektiv so sein, entlastet den Beschuldigten jedoch angesichts seiner verantwortungsvollen beruflichen Tätigkeit nicht vor der