11 scheid in der Sache rechnen musste; dies umso mehr, als er gleichzeitig sinngemäss beantragte, ihm die Bewilligung nicht zu entziehen und eventualiter ihm eine Sonderbewilligung zu erteilen. Nach dem Gesagten musste der Beschuldigte am 3. November 2017, als er persönlich den eingeschriebenen Brief bei der Post holte, damit rechnen, dass dieser wichtige Brief des KAZA (bspw. den in Aussicht gestellten Entzug der BAB als Arzt) enthalten könnte.