Bereits zu diesem Zeitpunkt war ihm die Wichtigkeit dieses aufsichtsrechtlichen Verfahrens also bewusst. Nachdem der Strafbefehl vom 28. März 2017 in Rechtskraft erwuchs, informierte das KAZA den Beschuldigten mit Schreiben vom 16. Juni 2017 in klar verständlicher Sprache, dass sie ein aufsichtsrechtliches Verfahren auf Entzug seiner BAB als Arzt eröffne und gedenke, ihm die BAB zu entziehen (vgl. den Hinweis im Betreff des Schreibens vom 16. Juni 2017). Auch auf dieses Schreiben antwortete der Beschuldigte – er hatte somit unbestrittenermassen Kenntnis davon.