Der Beschuldigte hat dies zur Kenntnis genommen, denn er antwortete hierauf, dass er einen Anwalt beauftragt und einen Rechtsschutzfall beantragt habe. Dass er sich rechtlich beraten liess, zeigt auch das Einvernahmeprotokoll der Staatsanwaltschaft vom 16. Februar 2017. Bereits zu diesem Zeitpunkt war ihm die Wichtigkeit dieses aufsichtsrechtlichen Verfahrens also bewusst.