Unglaubhaft sind aber insbesondere seine Aussagen auf die Fragen, ob er mit dem Entzug der BAB gerechnet habe. Er machte geltend, dass er zwar mit dem KAZA Kontakt gehabt habe im Sommer 2017, aber nicht gewusst habe, dass es sich um ein Entzugsverfahren handle. Sonst hätte er sich juristische Hilfe geholt. Er habe auch eine Rechtsschutzversicherung. Sinngemäss meinte er damit, dass es keine Anzeichen für ein Entzugsverfahren bzw. eine drohende Entzugsverfügung gegeben habe. Die objektiven Beweismittel, die sich im Zusammenhang mit dem aufsichtsrechtlichen Verfahren in den edierten Akten finden, widerlegen diese Behauptung in klarer Weise.