So führt er bei beiden Einvernahmen übereinstimmend aus, dass er den Brief mit der Entzugsverfügung der BAB wohl abgeholt habe, in der Folge dann aber in seiner Tasche «vernuschet» oder zu Hause mit anderen Briefen gestapelt und demnach nicht zur Kenntnis genommen habe, da er im November 2017 überbelastet gewesen sei. Er erläuterte auch, wie er jeweils ganz allgemein mit eingeschriebenen Briefen umgegangen sei. Dass er diese abgeholt, in die Tasche gesteckt und in der Regel abends wieder daran gedacht habe.