9 Teilweise wurden diese Abrechnungen bei den OKV automatisiert geprüft und zur Zahlung an ihn freigegeben. In diesen Fällen wirkte er unbefugt auf den Datenverarbeitungsvorgang bei den OKV ein (computergestützte Rechnungsprüfung und Zahlungsfreigabe). Teilweise wurden diese Abrechnungen von Mitarbeitenden manuell geprüft und zur Zahlung freigegeben. Durch die Übermittlung der Leistungsabrechnungen (unter Verwendung seiner ZSR-Nummer) gab der Angeklagte konkludent vor, weiterhin zur Abrechnung berechtigt zu sein.