3. Oberinstanzliche Beweisergänzungen Im Hinblick auf die oberinstanzliche Berufungsverhandlung wurden von Amtes wegen ein aktueller Strafregisterauszug (datierend vom 13. September 2021; pag. 1466) eingeholt sowie die Akten BM 18 29115 des Regionalgerichts Bern- Mittelland ediert. Schliesslich wurde der Beschuldigte anlässlich der oberinstanzlichen Berufungsverhandlung erneut zur Person und zur Sache befragt (pag. 1486 ff.).