6 Die oberinstanzliche Hauptverhandlung wurde ursprünglich auf den 15./16. April 2021 festgesetzt (pag. 1335, 1400 f.). Wegen des Mutterschaftsurlaubs von Rechtsanwältin B.________ (pag. 1407) wurde die Hauptverhandlung auf den 23./24. September 2021 verschoben und entsprechend durchgeführt (pag. 1437 ff.).