5 und Parteientschädigung an L.________) und Ziff. V., zweiter Abschnitt, Ziff. 1 (Aufhebung Rechtsvorschlag). Die Staatsanwaltschaft reichte ebenfalls form- und fristgerecht am 24. Januar 2020 ihre Berufungsbegründung ein (pag. 1262 ff.). Sie focht darin lediglich den Verzicht auf die Anordnung der Landesverweisung gemäss Ziff. II.3 des erstinstanzlichen Urteils an. Bezugnehmend auf die Verfügung vom 31. Januar 2020 (pag.