[Amtliche Entschädigung Rechtsanwältin B.________] V. A.________ wird in Anwendung von Art. 41 OR sowie Art. 126 und 433 StPO weiter verurteilt: 1. Zur Bezahlung von CHF 4‘135.00 Schadenersatz an die Privatklägerin 17, L.________. Die Forderung der Privatklägerin 17 wird soweit weitergehend auf den Zivilweg verwiesen. 2. Zur Bezahlung einer Parteientschädigung von CHF 1‘103.95 (inkl. Auslagen und MWST) an die Privatklägerin 17, L.________. Im Zivilpunkt wird weiter verfügt: