2. Zu einer Übertretungsbusse von CHF 1‘000.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 10 Tage festgesetzt 3. Auf die Anordnung einer Landesverweisung wird verzichtet. 4. Zu den Verfahrenskosten, sich zusammensetzend aus Gebühren von CHF 6‘575.00 und Auslagen von CHF 527.50, insgesamt bestimmt auf CHF 7‘102.50 (ohne Kosten für die amtliche Verteidigung). [Kostentabelle] III.