Überdies habe er in der Strafanstalt Saxerriet bis anhin ein nicht zu beanstandendes Vollzugsverhalten gezeigt. Negativ lastete ihm die Vorinstanz demgegenüber an, dass er zwei Mal diszipliniert worden sei, er sich fordernd, aggressiv und unterschwellig vorwurfsvoll verhalten habe und dass die Zusammenarbeit mit ihm schwierig geworden sei, sobald etwas nicht seinem Willen entsprochen habe. Auch sein Verhalten nach der Zellendurchsuchung und dem damit verbundenen Therapieabbruch wertete die Vorinstanz als negativ.