620, Ziff. 1.1). Des Weiteren konnte bei ihm gutachterlich eine akzentuierte narzisstische Persönlichkeit festgestellt werden (ICD-10: F73.1), welche nach Ansicht von med. pract. C.________ jedoch nicht das Ausmass einer Persönlichkeitsstörung annimmt (pag. 620, Ziff. 1.1). Sowohl die Persönlichkeitsstörung als auch die narzisstische Persönlichkeit sind therapeutisch behandelbar, weshalb der Beschwerdeführer (zumindest) zeitweise auch Therapiesitzungen besucht hat.