Denn bereits zuvor im Jahr 2010 und auch danach im Jahr 2017 wurde der Beschwerdeführer wegen Verstössen gegen das Strassenverkehrsgesetz verurteilt. Es kann nicht ausser Acht gelassen werden, dass der Beschwerdeführer nicht bloss ein Mal, sondern über mehrere Jahre Mühe bekundete, die Strassenverkehrsgesetzgebung einzuhalten.