15. Die SID gelangte im angefochtenen Entscheid nach Prüfung sämtlicher Kriterien zum Schluss, dass dem Beschwerdeführer keine günstige Legalprognose gestellt werden könne. Ausserdem würde eine bedingte Entlassung im Vergleich zu einer Vollverbüssung keinerlei Vorteile bringen (amtliche Akten SID, pag. 6.; pag. 3). Der Beschwerdeführer begründete hingegen in seiner Beschwerde, dass seine Legalprognose nicht negativ ausfalle und die Differenzialprognose zu Gunsten der bedingten Entlassung spreche (pag. 1 ff.). Im Folgenden wird eine Prüfung der einzelnen Kriterien vorgenommen: