5. Am 14. Februar 2020 (Eingang: 17. Februar 2020) erhob der Beschwerdeführer, vertreten durch Advokatin B.________, beim Obergericht Beschwerde gegen den Entscheid der SID vom 30. Januar 2020 und stellte folgende Anträge (pag. 3): 1. Es sei der Beschwerdeentscheid der Sicherheitsdirektion vom 30. Januar 2020 aufzuheben und der Beschwerdeführer bedingt aus dem Strafvollzug zu entlassen und ihm die unentgeltliche Rechtspflege und Rechtsverbeitständung [recte: Rechtsverbeiständung] zu gewähren. 2. Unter o/e-Kostenfolge zu Lasten der Beschwerdegegnerin.