1. von der Anschuldigung der einfachen Körperverletzung, angeblich begangen am 3. März 2017 ca. um 15:00 Uhr im Regionalgefängnis E.________, z.N. von C.________ 2. von der Anschuldigung des Amtsmissbrauchs, angeblich begangen am 3. März 2017 ca. um 15:00 Uhr im Regionalgefängnis E.________, z.N. von C.________ unter Auferlegung der erstinstanzlichen Verfahrenskosten von total CHF 11'140.00 (ohne Kosten der unentgeltlichen Rechtspflege des Straf- und Zivilklägers) an den Kanton Bern, unter Ausrichtung einer Entschädigung von CHF 9'800.00 (inkl. Auslagen und MWST) für die angemessene Ausübung seiner Verfahrensrechte im erstinstanzlichen Verfahren,