709, S. 21 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung), wirft der späte Eintrag im Vollzugsverlaufsjournal auch für die Kammer Fragen auf. Tatsächlich könnte der Eindruck entstehen, etwas hätte vertuscht werden wollen. Die nicht zeitnahe Eintragung der Verletzungen ist aber auch einfach mit Arbeitsüberlastung, dem Abwarten bezüglich genauerer Informationen oder einem gewissen Zeitmangel erklärbar. J.________ hat die Verspätung damit erklärt, dass sie den ganzen Tag Besuch in der Untersuchungshaft und damit viele Leute gehabt hätten (pag. 158 Z. 332 ff.). Diese Erklärung leuchtet ein.