___ aufgrund ihrer übereinstimmenden Aussagen eine umfassende Absprache stattfinden müssen, hätte sich der Vorfall denn wie in der Anklageschrift aufgeführt zugetragen. Eine solche wäre unter so vielen Mitarbeitern kaum zu bewerkstelligen und es wären mehr Unstimmigkeiten in den Aussagen zu erwarten gewesen. Hinweise, die auf eine Absprache hindeuten würden, lassen sich jedenfalls keine vorfinden. Im Weiteren ist auch nicht davon auszugehen, dass die Brille die Verletzungen des Privatklägers verdeckt hätte und die Mitarbeitenden somit die Verletzungen nicht hätten feststellen können. Den Abbildungen gemäss pag.