21 (pag. 645 f. und pag. 869). Dem ist jedoch entgegenzuhalten, dass nicht (mehr) alle dem Beschuldigten als ________ (berufliche Position) untergeordnet waren; von einem Decken des ________ (berufliche Position) ist zudem nicht automatisch auszugehen. Mit der Vorinstanz hätte auch nach Ansicht der Kammer unter den Mitarbeitern des Regionalgefängnisses E.________ aufgrund ihrer übereinstimmenden Aussagen eine umfassende Absprache stattfinden müssen, hätte sich der Vorfall denn wie in der Anklageschrift aufgeführt zugetragen.