20 J.________ führte am 16. März 2017 aus, er habe am Sonntag, den 5. März 2017, gearbeitet (pag. 141 Z. 115 ff.). Er habe dem Privatkläger den Brunch gebracht. Dieser werde ungefähr um 9:00/9:10 Uhr durch das «Suppentöri» ausgeteilt. Der Privatkläger sei aus dem Bett gestiegen, ans «Suppentöri» getreten und habe den Brunch entgegengenommen. Zu diesem Zeitpunkt habe er keine Verletzungen im Gesicht des Privatklägers feststellen können. Bei dieser Nahrungsübergabe schaue man dem Insassen direkt ins Gesicht, da sich der Schieber auf Kopfhöhe befinde.