Sie präzisierte, es habe eine Diskussion bezüglich Paracetamol und Dafalgan gegeben. Wenn sie in der vorherigen Einvernahme gesagt habe, sie habe keine Verletzungen gesehen, so werde dies stimmen. Wenn sie jetzt, auf Vorhalt von Fotos der Verletzungen, an die Situation im Gefängnis denke, so wären ihr die Verletzungen im Gesicht sicher aufgefallen. Sie könne es jedoch nicht mehr 100%ig sagen. Der Privatkläger habe aber vor dem «Suppentöri» stehen müssen, weil wenn jemand weit weg stehe, sei die Akustik nicht gut, und sie habe ihn ja verstanden (pag. 236 ff. Z. 189 ff.). Dass der Privatkläger im Rahmen seiner Verlegung noch ein Medikament verlangt hat, bestätigen auch andere.