228 f. Z. 19 ff.). Am 21. Februar 2018 sagte S.________ aus, sie wisse, dass der Privatkläger im dritten Stock gewesen und sie noch dazugerufen worden sei, weil er Kopfschmerzen gehabt habe. Es sei ihre erste Woche im Regionalgefängnis E.________ gewesen. Es sei um ein Schmerzmedikament gegangen, welches sie ihm hätte abgeben sollen. Sie habe mit dem Privatkläger gesprochen, weil ihre Kollegin kein Französisch spreche. Sie glaube, dass noch jemand von der Aufsicht und Betreuung neben ihr gestanden sei. Die Kommunikation habe über das «Suppentöri» stattgefunden. Sie präzisierte, es habe eine Diskussion bezüglich Paracetamol und Dafalgan gegeben.