Er sei aufbrausend gewesen, obschon sie ihm erklärt habe, dass im Dafalgan auch Paracetamol enthalten sei. Ein Sicherheitsbeamter habe dem Privatkläger anschliessend ein Dafalgan von sich gegeben. Sie könne nicht mehr sagen, um welche Zeit dies gewesen sei. Sie habe die Zelle nicht betreten, sondern sei lediglich vor die Türe gestanden und habe das «Suppentöri» geöffnet. Der Privatkläger habe ihr gegenüber nichts von einer Verletzung erwähnt. Vom Äusseren her habe sie auch keine