Die eingewiesene Person habe sich an die Anweisungen des Personals gehalten (pag. 24). Als der Privatkläger in der U.________(Abteilung) angekommen war, soll er ein Medikament gegen seine Kopfschmerzen verlangt haben, was zu einer Diskussion betreffend Generika oder Dafalgan geführt habe. S.________ vom Gesundheitsdienst des Regionalgefängnis E.________ gab am 23. März 2017 an, sie sei einmal beim Privatkläger gewesen, weil er eine Tablette verlangt habe. Sie wisse nicht mehr genau, wann dies gewesen sei. Er sei aufbrausend gewesen, obschon sie ihm erklärt habe, dass im Dafalgan auch Paracetamol enthalten sei.