18 Entstehung der Verletzung mehrere Tage vor der Untersuchung (wie im Gutachten vom 14. März 2017 erwähnt) erscheine eher unwahrscheinlich, zumal in diesem Fall davon auszugehen sei, dass die Wundheilung weiter fortgeschritten und der Wundgrund zumindest teilweise schorfbelegt gewesen wäre. Eine Entstehung mehrere Stunden bis wenige Tage vor der Untersuchung erscheine plausibel (pag. 304, Antwort 1 des Ergänzungsgutachtens).