Wie die Verletzungen tatsächlich zustande gekommen sind, lässt sich trotz zahlreicher Einvernahmen nicht klären. In Übereinstimmung mit dem vorinstanzlichen Ergebnis verbleiben auch für die Kammer erhebliche und unüberwindbare Zweifel, dass die Verletzungen wie in der Anklageschrift aufgeführt entstanden sind. 10.4 Zeitpunkt der Entstehung der Verletzungen Im Weiteren soll sich der Vorfall gemäss Anklageschrift am 3. März 2017 ca. um 15:00 Uhr ereignet haben (pag. 563). Am 5. Juni 2018 wurde durch das IRM zur Untersuchung vom 7. März 2017 ein Ergänzungsgutachten erstellt (pag.