Dieses Bild wird denn auch von den zahlreichen Übertreibungen und Gegenangriffen seitens des Privatklägers abgerundet. Die Aussagen sowohl des Beschuldigten wie auch der weiteren befragten Mitarbeiter erweisen sich als konstant, in sich stimmig und ohne übermässige Belastungen oder Übertreibungen und sind nach Ansicht der Kammer glaubhaft. Wie die Verletzungen tatsächlich zustande gekommen sind, lässt sich trotz zahlreicher Einvernahmen nicht klären.