17 gen, Gegenangriffe oder Anzeichen, dass sie ihren ________ (berufliche Position) decken würden, lassen sich in ihren Aussagen keine vorfinden. Beiden Aussagen lässt sich zudem entnehmen, dass an der Verlegung nicht – wie teilweise vom Privatkläger vorgebracht – sieben bis acht Personen beteiligt waren, sondern lediglich drei. Weder P.________ noch H.________ konnte jedoch Aussagen dazu machen, wie die Verletzungen des Privatklägers entstanden sind.