und H.________ erachtet die Kammer als nachvollziehbar und glaubhaft. So schildern beide, insbesondere aber P.________, mit den von den Regionalgefängnissen N.________, O.________ und R.________ eingereichten Journaleinträgen übereinstimmend, dass es sich beim Privatkläger um eine sehr fordernde Persönlichkeit gehandelt habe. Übertreibun-