_, zu deren täglichen Aufgaben das Verfassen von Aktennotizen gehört, wie auch der untersuchende Arzt des MZB die Gespräche mit dem Privatkläger falsch wiedergegeben bzw. gar erfunden haben sollen. Diese Externalisierungen sind als klares Lügensignal zu werten. Auszumachen sind schliesslich auch diverse, teils massive Übertreibungen seitens des Privatklägers. In seinen Briefen an den Staatsanwalt schildert er das Vorgefallene dramatisch, indem er nicht nur von Misshandlungen berichtet (pag. 459), sondern auch davon, dass man ihn absichtlich habe umbringen und vorsätzlich foltern wollen (pag. 449 und pag. 462).