Insbesondere hinsichtlich seiner Brille gab er an, mit der Staatsanwaltsassistentin nie über die Brille gesprochen zu haben. Dass diese jedoch von sich aus eine Aktennotiz über eine kaputte Brille verfasst hat, ist kaum denkbar, insbesondere deshalb, weil die Kommunikation zwischen ihr und dem Privatkläger mittels eines Berufsübersetzers stattgefunden hat. Auch mit dem Arzt des MZB will der Privatkläger nicht gesprochen haben; dieser habe nur mit den anwesenden Polizisten gesprochen.