Auch gibt es bei dieser Schilderung eine Diskrepanz, was die räumlichen Gegebenheiten anbelangt, zumal der Privatkläger ausgesagt hat, jemand sei hinter ihm gestanden, als er auf der Toilette gesessen habe. Da sich die Toilette allerdings an der Wand befindet, ist für die Kammer nicht ersichtlich, wie jemand hinter dem Privatkläger gestanden haben soll. Was wirklich geschehen ist und wie die Verletzungen zustande gekommen sind, lässt sich aufgrund der Darstellungen des Privatklägers jedenfalls nicht eruieren. Ferner passen auch diverse Beschreibungen um das Kerngeschehen herum nicht zueinander.