15 nicht erklären lassen, wie es zu der eben erwähnten Verletzung im Unterschenkel gekommen wäre, zumal ein Schlag bei einer auf der Toilette sitzenden Person in den hinteren Unterschenkel kaum möglich ist. Der Privatkläger gibt zwar bei dieser Version ebenfalls an, in die Beine geschlagen worden zu sein; Verletzungen im vorderen Bereich der Beine wurden jedoch keine festgestellt. Auch gibt es bei dieser Schilderung eine Diskrepanz, was die räumlichen Gegebenheiten anbelangt, zumal der Privatkläger ausgesagt hat, jemand sei hinter ihm gestanden, als er auf der Toilette gesessen habe.