Sie hätten ihn mit den Händen geschlagen, aber auch Fusstritte in die Beine bzw. auf den Körper habe er erhalten. Wie die Aussagen des Privatklägers zum eigentlichen Kerngeschehen dermassen voneinander abweichen und nicht gleichlautend sein können, ist für die Kammer nicht erklärbar. Innert kürzester Zeit gibt der Privatkläger die unterschiedlichsten Szenarien wieder: von «gepackt werden» über «gestürzt sein», «beim Beugen eine Faust ins Gesicht erhalten und von hinten geschlagen worden sein» zu «auf der Toilette gesessen und dabei eine Faust ins Gesicht erhalten zu haben».