Als er sich wieder aufgerichtet habe, sei er von hinten an der rechten Seite in die Hüfte getroffen worden. In der nächsten Einvernahme gab der Privatkläger an, er habe sich gerade aufrichten wollen, als er einen Schlag auf die Nase erhalten habe. Er sei dann zu Boden gefallen. Von einem weiteren Schlag von hinten erwähnt er jedoch nichts. Gegenüber der Staatsanwaltschaft gab er schliesslich an, er habe auf der Toilette gesessen und sich die Schuhe binden wollen, als er geschlagen worden sei. Sie hätten ihn mit den Händen geschlagen, aber auch Fusstritte in die Beine bzw. auf den Körper habe er erhalten.