Nach Überzeugung der Kammer und entgegen der Ansicht seines Rechtsvertreters erweisen sich die Aussagen des Privatklägers als nicht einheitlich und äusserst widersprüchlich, wird doch das Kerngeschehen von ihm immer wieder anders geschildert. Gemäss Bericht des MZB soll der Privatkläger angegeben haben, gestürzt und dabei auf die Nase gefallen zu sein. In seinen Aussagen im Verfahren will er sich dann zuerst gerade gebeugt haben, als er einen Schlag auf die Nase erhalten habe. Als er sich wieder aufgerichtet habe, sei er von hinten an der rechten Seite in die Hüfte getroffen worden.