Im Rahmen eines Schlages oder eines Sturzes hätte das Brillengestell als das vermittelnde Instrument gedient haben können. Eine Fremdzufügung der Verletzungen sei denkbar, ein Sturz könne jedoch nicht ausgeschlossen werden (pag. 305, Antwort 6). 10.3.7 Würdigung durch die Kammer Nach Überzeugung der Kammer und entgegen der Ansicht seines Rechtsvertreters erweisen sich die Aussagen des Privatklägers als nicht einheitlich und äusserst widersprüchlich, wird doch das Kerngeschehen von ihm immer wieder anders geschildert.