Gutachten bzw. Berichte des IRM und MZB Ob es sich beim Nasenbeinbruch um eine ältere, bereits vorbestehende Verletzung des in der Vergangenheit im Boxsport aktiven Privatklägers handelt, konnte das IRM nicht beantworten (pag. 304, Antwort 4), ebenso die Frage, ob es möglich bzw. naheliegend sei, dass der Nasenbeinbruch und die Gesichtsverletzungen gleichzeitig verursacht worden seien. Konkret hielt das IRM fest, es könne nicht mit Sicherheit davon ausgegangen werden, dass es sich um einen Nasenbeinbruch handle. Es führte weiter aus, für den Fall, dass es sich um einen Bruch handeln